Jahresabschlüsse

Präzise Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Expertise für Sonderbilanzen, Gewinnermittlungen, Offenlegung und mehr. Willms & Partner.

Bei uns steht die pünktliche Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen an erster Stelle

Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, sondern auch von Ergänzungs- und Sonderbilanzen. Wir sind erfahren in der Aufstellung von Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG sowie von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen.
Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen und Aufgabebilanzen im Falle von Geschäftsveräußerungen, -aufgaben und Liquidationen. Zudem übernehmen wir die Offenlegung Ihrer Jahresabschlüsse im Unternehmensregister (ehemals elektronischer Bundesanzeiger).

Bei uns erhalten Sie nicht nur exakte Zahlen, sondern auch Beratung und Gestaltung zur Ergebnisoptimierung. Ihr Erfolg ist unser Ziel, und wir setzen alles daran, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Wir erstellen für Sie fristgerecht Ihre Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen und übernehmen für Sie

· Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
· Aufstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen
· Aufstellung von Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
· Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
· Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
· Erstellung von Aufgabebilanzen bei Geschäftsveräußerung, -aufgabe und Liquidation
· Offenlegung von Jahresabschlüssen im Unternehmensregister (ehem. elektronischer Bundesanzeiger)
· Beratung und Gestaltung zur Ergebnisoptimierung